Normeneinführung in der Schönheitschirurgie
Freitag, 04. Februar 2011Qualitätssicherheit wird in vielen Bereichen des alltäglichen und beruflichen Lebens als Standard vorausgesetzt, nur bei der ästhetischen Chirurgie fehlte sie bis jetzt. Da der Trend im Moment jedoch dahin geht, dass sich immer mehr Menschen ihre kleineren und größeren Makel von einem Chirurgen verbessern lassen, sehen sich die Experten im Zugzwang, ihren Patienten die größtmögliche Sicherheit durch die Ausarbeitung von Normen zukommen zulassen.
Bereits im April 2010 wurde ein Antrag auf die Ausbildung einer Norm für die ästhetische Chirurgie aus Österreich beim CEN (Europäisches Komitee für Normungen) eingereicht. Die Textlaut dieser Norm soll bis Jahresende ausgearbeitet sein.
Die Norm soll unter anderem Folgendes berücksichtigen:
- Welche Kompetenzen erforderlich sind, um einen Eingriff durchzuführen
- Welche Kriterien erfüllt sein müssen, damit eine Person im Bereich der ästhetischen Chirurgie tätig sein darf
- Welche Kriterien ein Ort erfüllen muss, besonders im Bereich der Hygiene und der Sterilität, damit ein Eingriff durchgeführt werden darf
- Genaue Festlegung des minimalen Umfangs bei der Betreuung der Patienten, von der Voruntersuchung bis zur Nachbetreuung




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