Gewaltopferentschädigung nach misslungener Schönheitsoperation
Freitag, 07. Mai 2010Nachdem sich eine Frau von ihrem Gynäkologen Fett absaugen ließ und sich erhebliche Komplikationen einstellten, verklagte sie diesen und erhielt Recht. Das Bundessozialgericht in Kassel (Urteil des BSG vom 29.04.2010, AZ:B 9 VG 1/09 R) gestand der Patientin Gewaltopferentschädigung zu, die nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) beansprucht werden kann, wenn man infolge eines vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat oder als Patient, dessen Gesundheit durch eine misslungene Schönheitsoperation beeinträchtigt worden ist. Die 1954 geborene Frau litt nach Angaben des Gerichts an erheblichem Übergewicht, Herzschwäche, Bluthochdruck, Lungenschwäche, Zuckerkrankheit und einer Darmerkrankung. Als sie sich das Fett absaugen ließ, klärte sie der behandelnde Arzt nicht über mögliche Risiken auf. Verschiedene Komplikationen traten auf, erst recht, nachdem der Arzt eine Korrektur versuchte und erneut Fett absaugte.
Der behandelte Atzt wurde zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und der Patientin die Gewaltopferentschädigung zugesprochen, da sie Folge eines “vorsätzlichen, rechtswidrigen tätlichen Angriffs” geworden war. “Ein Patient wird dann zum Gewaltopfer, wenn ein als vorsätzliche Körperverletzung strafbarer ärztlicher Eingriff aus der Sicht eines verständigen Dritten in keiner Weise dem Wohle des Patienten dient”, teilte das Gericht mit. Im vorliegenden Fall habe der Arzt ans Geldverdienen und nicht an die Gesundheit der Frau gedacht.



